Kontrolle von landwirtschaftlichen Sprühgeräten
Alle angebauten/aufgebauten, gezogenen und selbstfahrenden Sprühgeräte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln müssen mindestens alle drei Jahre getestet werden.
Wird beispielsweise eine Spritze im Kalenderjahr 2025 geprüft, so ist sie nach drei Jahren, also innerhalb des Kalenderjahres 2028 das nächste Mal zu prüfen. Alle Spritzen mit einem Behälter von mehr als 400 Liter müssen mit einem separaten Spülwasserbehälter und einem automatischen Innenreinigungssystem ausgerüstet sein.
Geräte, welche nicht mit einem solchen Innenreinigungssystem ausgerüstet sind, werden nicht durch die Dienststelle für Landwirtschaft kontrolliert!
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